Fahrfähigkeit

Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr. Fahreignung und Fahrkompetenz sind vorhanden, die Fahrunfähigkeit ist grundsätzlich vorübergehender Natur (z.B. infolge Alkoholkonsums oder Müdigkeit); sie kann aber in besonderen Fällen Symptom mangelnder Fahreignung, z.B. einer Alkoholabhängigkeit sein (Art. 31 Abs. 2 SVG).
zum Beispiel:
Gesundheitszustand
Gefühlserlebnisse / Ablenkung (auch durch Beifahrer)
Zeitdruck / Stress
Müdigkeit / Übermüdung
Arzneimittel (vgl. Kapitel D)
Alkohol (vgl. Kapitel D)
Betäubungsmittel (vgl. Kapitel D)

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