Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr. Fahreignung und Fahrkompetenz sind vorhanden, die Fahrunfähigkeit ist grundsätzlich vorübergehender Natur (z.B. infolge Alkoholkonsums oder Müdigkeit); sie kann aber in besonderen Fällen Symptom mangelnder Fahreignung, z.B. einer Alkoholabhängigkeit sein (Art. 31 Abs. 2 SVG).