Sie befindet sich (aus der Sicht des Lenkers) hinter dem Lenkrad und ermöglicht einen Schaltvorgang, ohne die Hand vom Lenkrad zu nehmen.
Da bei solchen Fahrzeugen beim Schaltvorgang das Kupplungs-Pedal nicht bedient werden muss, gelten diese als Fahrzeuge mit Schalterleichterung nach Art.88a VZV.