Gefährdung

bedeutet Verändern eines Zustandes, so dass die Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung geschaffen wird. Sie ist die Verursachung einer Gefahr, wobei Gefahr ein Zustand ist, der nach menschlicher Berechnung den Eintritt einer Rechtsgutverletzung befürchten lässt. Die Grenzziehung zwischen den verschiedenen Gefährdungsgraden ist eine Frage des Wahrscheinlichkeitsgrades künftiger Verletzungen.

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