bedeutet ein Verhalten, das in der Regel die Möglichkeit der Verletzung eines Rechtsgutes herbeiführt, d. h. das generell geeignet ist, das geschützte Rechtsgut (z. B. die Verkehrsordnung, Leib, Leben) zu verletzen. Die abstrakte Gefährdung beinhaltet die Möglichkeit einer konkreten Gefahr. Die erhöhte abstrakte Gefährdung ist ein Verhalten, das nach den Umständen geeignet ist, den Verkehr zu gefährden. Sie setzt voraus, dass
sich Dritte im Gefahrenbereich aufhalten oder
mit der Möglichkeit, jemand könne sich in den Gefahrenbereich begeben, zu rechnen ist oder
die Folgen, die eine Verkehrsregel Verletzung unter den gegebenen Umständen haben kann, nicht von vornherein abgeschätzt werden können.