brüsk

Art. 12 Abs. 2 VRV; brüskes Bremsen (Schikanestop).

1. Brüsk im Sinne von Art. 12 Abs. 2 VRV bremst auch, wer - wenn ein anderes Fahrzeug folgt - auf Autobahnen sein Fahrzeug durch Bremsen mehr als nur unwesentlich verzögert (E. 1b; Präzisierung der Rechtsprechung).

2. Brüskes Bremsen stellt nur dann eine Verletzung von Art. 12 Abs. 2 VRV dar, wenn durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden (E. 1c).

» Glossar: Kat.B / Personenwagen