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E

Ergonomie

die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des arbeitenden Menschen sowie der besten wechselseitigen Anpassung zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen.
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ergonomisch

die Ergonomie betreffend
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erhöhte abstrake Gefährdung

ist ein Verhalten, das nach den Umständen geeignet ist, den Verkehr zu gefährden.
Sie setzt voraus, dass
  • sich Dritte im Gefahrenbereich aufhalten
    oder
  • mit der Möglichkeit,
    jemand könne sich in den Gefahrenbereich begeben, zu rechnen ist
    oder
  • die Folgen, welche eine Verkehrsregel Verletzung unter den gegebenen Umständen haben kann,
    können nicht von vornherein abgeschätzt werden.
Konkretes Beispiel:
Geschwindigkeit nicht den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Autobahn-Einfahrt erheblich zu langsam
  • Geschwindigkeit am Kurveneingag erheblich höher als am Kurvenausgag
  • Bremsbereitschaft generell ungenügend
Spurverlauf:
  • im Gegenverkehr eingespurt
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Eingabelink: erhöhte abstrake Gefährdung

F

Fahrbereitschaft

Basis:
der Motor läuft
die Handbremse ist gelöst
der 1-ste Gang ist eingelegt
das Fahrzeug steht still
der Lenker möchte das Fahrzeug in Bewegung setzen

In der Ebene und der Steigung:
rechter Fuss am Gaspedal
linker Fuss auf dem Kupplungspedal
- Druck auf das Kupplungspedal so stark,
dass eine Reduktion des Druckes das Fahrzeug in Bewegung setzt

Im Gefälle:
rechter Fuss auf dem Bremspedal
- Druck auf das Bremspedal so stark,
dass das Fahrzeug nicht weg rollt
linker Fuss auf dem Kupplungspedal
- Druck auf das Kupplungspedal so stark,
dass die Kupplung ganz gelöst ist

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Feststellbremse, ISO 2575 Nr. 4.32

Abbildung 1
Farbe des Lichtes der Kontrolleuchte: rot

Feststellbremse

Zeigt eine einzige Kontrolleuchte den Zustand von mehr als einem Bremssystem an, ist das in der Abbildung 20 des Anhags II der Richtlinie 78/316/EWG gezeige Symbol für eine Funktionsstörung der Bremsanlage zu verwenden.
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freiwilliges Halten

frei|wil|lig⟨Adj.⟩: aus eigenem freiem Willen; ohne Zwang ausgeführt:


Freiwilliges Halten im Strassenverkehr ist jedes Halten, welches nicht verkehrsbedingt ist.

Verkehrsbedingt sind Halte, wenn sie auf Grund der Verkehrssituation erzwungen werden.
Beispiele:
Stopp-Strasse, Lichtsignale, Fussgänger überquert Fussgängerstreifen etc.

Das Halten dient gemäss Art.19 Abs.1 VRV bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag.
In allen anderen Situationen ist das Halten per Definition ein Parkieren.

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Fremdzündungsmotor

Dies ist die Zuordnung der Verbrennungskraftmaschine auf Grund der Injizierung des Arbeitstaktes.
Bei dieser Kategorie wird die Verbrennung mit einer speziellen Zündungs-Einheit eingeleitet.
Vermehrt drängen Alternativ-Techniken auf den Markt, welche die verschiedensten Gase verbrennen.
Der am weitesten verbreitete Vertreter dieser Gruppierung
verbrennt Benzin.

Eingabelink: Fremdzündungsmotor

Führer

Er führt das Fahrzeug.
Es ist die Person, welche sich zu einem definierten Zeitpunkt die Lenkvorrichtung des Motorfahrzeuges bedient.
Eingabelink: Führer

Funktionsstörung der Bremsanlage, ISO 2575 Nr. 4.31:

Abbildung 20
Farbe des Lichtes der Kontrolleuchte: rot

Funktionsstörung der Bremsanlage

Zeigt eine einzige Kontrolleuchte den Zustand von mehr als einem Bremssystem an, ist mit Ausnahme einer Funktionsstörung des Antiblockiersystems der Bremsen das Symbol für eine Funktionsstörung der Bremsanlage in Abbildung 20 zu verwenden.
Eingabelink: Funktionsstörung der Bremsanlage, ISO 2575 Nr. 4.31:

G

Gefährdung

bedeutet Verändern eines Zustandes, so dass die Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung geschaffen wird. Sie ist die Verursachung einer Gefahr, wobei Gefahr ein Zustand ist, der nach menschlicher Berechnung den Eintritt einer Rechtsgutverletzung befürchten lässt. Die Grenzziehung zwischen den verschiedenen Gefährdungsgraden ist eine Frage des Wahrscheinlichkeitsgrades künftiger Verletzungen.
Eingabelink: Gefährdung


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