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E

Entscheidung

Eine Entscheidung ist eine bewusste Wahl zwischen Alternativen oder zwischen mehreren unterschiedlichen Varianten anhand bestimmter Präferenzen von einem oder mehreren Entscheidungsträgern.
Sie kann spontan bzw. emotional, zufällig oder rational erfolgen.
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Entwicklung des Verkehrssehens

- Phase des Stotter-Blicks
- Phase des Nah-Sehens
- Phase des Röhren-Sehens
- Phase des Hinschau-Zwangs

Eingabelink: Entwicklung des Verkehrssehens

ESC

CST
 Controllo Stabilita; Ferrari
DSC  Dynamic Stability-Control; BMW, Jaguar, Mazda
DSTC  Dynamic Stability-Control; Volvo
ESP  Elektronisches Stabilitätsprogramm
MSP
 Maserati Stability Program
PSM
 Porsche Stability Management
VSA  Vehicle Stability Assist; Honda
VSC  Vehicle Stability Control; Toyota
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F

Fahreignung

Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene psychische und physische genügende Voraussetzungen des Individuums zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr. Diese Voraussetzungen müssen stabil vorliegen. Sie sind die allgemeine Basis zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr (Art. 14 Abs. 2 Bst. b - d SVG).
Eingabelink: Fahreignung

Fahrfähigkeit

Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr. Fahreignung und Fahrkompetenz sind vorhanden, die Fahrunfähigkeit ist grundsätzlich vorübergehender Natur (z.B. infolge Alkoholkonsums oder Müdigkeit); sie kann aber in besonderen Fällen Symptom mangelnder Fahreignung, z.B. einer Alkoholabhängigkeit sein (Art. 31 Abs. 2 SVG).
zum Beispiel:
Gesundheitszustand
Gefühlserlebnisse / Ablenkung (auch durch Beifahrer)
Zeitdruck / Stress
Müdigkeit / Übermüdung
Arzneimittel (vgl. Kapitel D)
Alkohol (vgl. Kapitel D)
Betäubungsmittel (vgl. Kapitel D)
Eingabelink: Fahrfähigkeit

Fahrkompetenz

Erworbene, relativ stabile psychische und physische genügende Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr. Basis dazu sind Lernprozesse (Art. 14 Abs. 1 SVG, Art. 21 Abs. 1 VZV).
Eingabelink: Fahrkompetenz

Fliehkraft

Eingabelink: Fliehkraft

Formschluss

Eingabelink: Formschluss

Führerflucht

Objektiver Tatbestand
Verstoss gegen Art. 51 SVG
A:
Ein Fahrzeugführer, der nicht auf der Unfallstelle bleibt, ergreift die Flucht.
B:
Flüchtig ist auch der Führer, der am Unfallort oder in seiner Nähe bleibt und durch sein Verhalten seine Beteiligung am Unfall verschleiert, insbesondere sich als nachher hinzugekommener Zuschauer aufführt.

Subjektiver Tatbestand

Art. 92 SVG ist auch bei fahrlässiger Begehung anwendbar gemäss Art.100 SVG.

Eingabelink: Führerflucht

G

Gesichtssinn

- Das Auge als Steuerungsorgan
- Die Bedeutung des Sehvermögens
- Anforderungen an das Sehvermögen (vgl. Anhang 1 VZV)
- Störungen des Sehvermögens: Ursachen, Folgen, Massnahmen
- Alltags- und Verkehrssehen
- Statisches und dynamisches Sehen / Voraussehen
- Zentrales und peripheres Sehen
- Räumliches Sehen / Tiefensehen
- Gesichtsfeld / Blickfeld
- Hell-Dunkel-Anpassung (Adaptation)
- Dämmerungs- und Nachtsehen
- Sehen beim Befahren von Tunneln
- Farbensehen

Eingabelink: Gesichtssinn


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